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W-lan

Bibliotheks-WLAN nutzen

Surfen Sie in jedem Bibliotheksstandort über drahtlose Hochgeschwindigkeitsnetzwerke im Internet.

Drahtlose Geräte erkennen möglicherweise automatisch den „Hotspot“ der Bibliothek und konfigurieren sich selbst für die Nutzung des Systems.


Falls Ihr Gerät nicht sofort eine Verbindung herstellt, versuchen Sie Folgendes:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr WLAN-Netzwerkadapter gemäß den Anweisungen des Herstellers ordnungsgemäß installiert wurde.

  • Verwenden Sie die mit Ihrem drahtlosen Gerät gelieferte Verwaltungssoftware, um zu überprüfen, ob Ihre Konfigurationseinstellungen mit den folgenden Werten übereinstimmen.

  • Speichern Sie alle geänderten Einstellungen und starten Sie Ihr Gerät neu.


Schützen Sie sich online

WLAN-Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, ihre Geräte beim Verwenden des Bibliotheks-WLANs zu schützen. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für kompromittierte persönliche Daten (z. B. Kreditkartendaten) oder für Schäden an Ihrer Hard- oder Software, Sicherheitsprobleme oder Folgen durch Viren oder Hackerangriffe. Alle WLAN-Nutzer der Bibliothek sollten über einen aktuellen Virenschutz auf ihren Geräten verfügen. Virenschutz und Sicherheitsvorkehrungen liegen in der Verantwortung des Nutzers. Auf LinkedIn Learning finden Sie verschiedene Kurse zum Thema Online-Sicherheit, die allen Bibliotheksnutzern zur Verfügung stehen.


Erfahren Sie mehr mit LinkedIn Learning



Regeln für die WLAN-Nutzung

  • Gästen ist es untersagt: Obszöne, belästigende oder verleumderische Nachrichten, Dateien oder Bilder zu senden, anzuzeigen oder zu empfangen.

  • Jegliche Aktivität, die obszön oder vorsätzlich und böswillig beleidigend, verleumderisch oder rufschädigend ist, ist untersagt.

  • Nutzen Sie die Computer der Bibliothek, um Zugang zu Computern oder Computersystemen zu erhalten, für die Sie nicht autorisiert sind.

  • Die Nutzung jeglicher Computernetzwerkleitungen der Bibliothek für illegale oder kriminelle Zwecke ist untersagt.

  • Verstoßen gegen Urheberrechtsgesetze oder Softwarelizenzvereinbarungen.

  • Die absichtliche Verwendung von Techniken oder Software, um andere Benutzer zu belästigen oder einen Computer oder ein Computersystem zu infiltrieren, zu beschädigen oder zu verändern.

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